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Vergütungen

Für das erste Beratungsgespräch berechne ich eine Beratungsgebühr von 35,00 € netto zuzüglich 19 % USt. (41,65 € brutto). Für Beratungen, die über ein erstes Beratungsgespräch hinausgehen (mehrere Besprechungen, schriftlicher Rat) wird eine Gebührenvereinbarung getroffen.

In außergerichtlichen Angelegenheiten können Vergütungsvereinbarungen getroffen werden

In gerichtlichen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach den Gegenstandswerten und Vergütungstabellen.